Mittwoch, 9. September 2009

Die Finanzkrise - Ihre Enteignung läuft schon!


Sind Sie Sparkassen-Kunde/in? Dann haben Sie sicher schon die ab dem 31. Oktober in Kraft tretenden neuen Geschäftsbedingungen Ihrer Bank erhalten. Wenn nicht, kommen die noch in den nächsten Tagen, den die Änderungen sind so gravierend, daß es mit einer Kurzmitteilung auf der Größe eines Kontoauszuges nicht getan ist. In den neuen Geschäftsbedingungen versteckt sich zudem ein absoluter Hammer, auf den Sie von Ihrer Bank nicht explizit hingewiesen werden. Doch holen wir erst einmal ein wenig aus.

Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung unter Vorsitz von Bert Rürup hat ein Gutachten erstellt, in dem die Folgen der aktuellen Finanzkrise allein für Deutschland 400 Milliarden Euro betragen werden. Was es mit der Finanzkrise sonst noch so auf sich hat, erfahren Sie auch hier.

Ein schönes Sümmchen - 400.000.000.000 Euro - was da in Zukunft auf uns Steuerzahler zukommt, denn die 400 Milliarden müssen bezahlt werden, da ist nichts mehr mit Buchwerten und Pseudoverlusten. Jetzt fragen Sie sich, was Sie und Ihr Sparkassenkonto damit zu tun haben und vor allem wo die Querverbindung zu den neuen Geschäftsbedingungen der Sparkassen ist. In den AGB's zum Pfandrecht, der Nachsicherung und der Sicherheitenfreigabe - konkret: Nr. 21 und Nr. 22 der AGB.

Die neuen AGB regeln eine Art Durchgriffshaftung auf Ihr Vermögen, da Zweck und Grund des Pfandrechtes in den neuen AGB offen bleiben. Wenn aber ein Pfandrecht ohne Bezug zu einer Schuld nur mit der Begründung ausgeübt werden kann, daß sich der betreffende Wertgegenstand bei der Sparkasse befindet (weil Sie ihn z. B. in das Bankschließfach gegeben haben oder ein Wertpapierdepot bei Sparkasse unterhalten) haben Sie auf Ihr Eigentum schon verzichtet, wenn Sie die neuen AGB's akzeptieren. Die neuen AGB sind so abgefaßt, daß Sie keine Schulden haben müssen um gegenüber der Bank zu haften. Das könnte zum Beispiel auch eine fiktive Schuld sein, wie die für Deutschland errechnete statistische Pro-Kopf-Verschuldung.
Dämmert es jetzt, wie der Hase laufen soll?

Mit den neuen AGB's sollten Sie zumindest im Anschreiben darauf hingewiesen worden sein, daß Sie den neuen AGB's innerhalb einer bestimmten Frist widersprechen können. Und genau das sollten Sie jetzt auch tun, egal, ob Sie gerade über ein - und sei es ein auch noch so kleines Guthaben - verfügen oder gar größere Vermögenswerte bei der Sparkasse deponiert haben. Wenn Sie bei der Bank Schulden haben, sollten Sie den neuen AGB's erst recht widersprechen.

Und unbedingt daran denken, das Opa und Oma sehr wahrscheinlich sogar über ein Sparkassenbuch aber nicht über einen Internetanschluß verfügen. Also informieren Sie auch Ihre Angehörigen und Bekannten über die Notwendigkeit, den neuen AGB's zu widersprechen, auch wenn Ihr Banker sagen wird, das es das nicht braucht! Und denken Sie daran, das für alle dort geführten "Zahlungskonten oder Zahlungsdienstrahmenverträge" zu tun, bei denen Sie Kontoinhaber oder Mitkontoinhaber sowie gesetzlicher Vertreter des Kontoinhabers sind (Vereinskonten usw.).

Der Widerspruch ist ganz einfach, ein Brief an die betreffende Sparkasse mit dem Satz "Ich widerspreche hiermit fristgerecht Ihren neuen AGB in den Punkten Pfandrecht, Nachsicherung und Sicherheitsfreigabe insbesondere den Punkten xxx und yyy." ist ausreichend. Was Sie jedoch unbedingt tun sollten, daß Sie diesen Brief mindestens als Einwurf-Einschreiben, besser noch Ebf mit Rückschein, versenden sollten. Mehr zu Ihrer kalten Enteignung lesen Sie hier.

Wehren Sie sich, so lange Sie noch Gelegenheit dazu haben und glauben Sie nicht, das ginge Sie nichts an. Wer solche AGB's verfaßt, hat auch vor, sie bei ihm passender Gelegenheit umzusetzen! Warum müßte er sie sonst so eigentumfeindlich ausgestalten?





Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Ihr Kommentar wurde erfolgreich gespeichert und wartet auf Moderation. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen; ich bitte bis dahin um Geduld.