Mittwoch, 5. Mai 2010

Neuer PA: Vergabestelle für Berechtigungszertifikate nimmt Betrieb auf

Ab dem 1. November 2010 kann der neue Personalausweis in den Bürgerämtern der Kommunen beantragt werden. Mit der im neuen Dokument intergrierten eID-Funktion können sich Bürgerinnen und Bürger künftig im Internet einfach und verlässlich ausweisen. Bereits zum 1. Mai 2010 ist ein wichtiger Teil des zugrundeliegenden "Gesetzes über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis" in Kraft getreten. Erste Anträge auf Erteilung von Berechtigungszertififkaten sind bereits gestellt worden.


Mit dem neuen Personalausweis setzt Deutschland nach Ansicht des Bundesministeriums des Innern "Standards für das Identitätsmanagement und den Datenschutz in der Online-Welt. Und das soll dann so aussehen: Die staatliche Vergabestelle für Berechtigungszertifikate prüft die
Anträge der Diensteanbieter und erteilt die Berechtigungen, wenn alle gesetzlichen und datenschutzrechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden. Sie legt darüber hinaus fest, welche Datenkategorien ein Dienst aus dem Personalausweis abfragen darf.


Zitat aus der Pressemitteilung des Ministerium vom 3. Mai 2010: "Das Berechtigungszertifikat ermöglicht dem Anbieter, nur die Datenfelder aus dem Personalausweis auszulesen, die für den Geschäftsabschluss benötigt werden. Bei Missbrauch oder Verstößen können die Berechtigungen zurückgenommen und Bußgelder verhängt werden." Hier irrt das Innenministerium in einem entscheidenden Punkt, denn die Herrschaften gehen davon aus, dass die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Auf Diebstahl stehen nicht nur Bußgelder, da winkt auch schnell 'mal der Staatsanwalt mit der Knastkeule. Und dennoch werden immer wieder millionenfach Daten gestohlen; bei Banken, bei Telefongesellschaften - einfach und überall dort, wo Daten anfallen!


Technisch ist es jedenfalls möglich, alles was gespeichert ist, auszulesen. Und ob sich alle Anwender den Unterschied zwischen "ermöglicht" und "erlaubt" zu eigen machen, darf erfahrungsgemäß stark bezweifelt werden, denn klar ist auch, wo Daten sind, gibt es auch Käufer.


Und wie will der Gesetzgeber die Sicherheit unserer Daten gewährleisten? "Sicherheit, Vertrauen und Transparenz sind die wesentlichen Aspekte bei der Nutzung der eID-Funktion des neuen Personalausweises", erklärte Christoph Verenkotte, Präsident des Bundesverwaltungsamtes. "Die Vergabestelle befindet sich in enger Abstimmung mit den Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder, so dass wir nach einer Prüfung schnell und nachhaltig auf einen Missbrauch der Berechtigung reagieren werden." Für so viel Blauäugigkeit kann man eigentlich nur noch bedauerndes Kopfschütteln erübrigen.


Dumm nur, dass es unsere Daten sind, die hier unter fadenscheinigen Vorwänden von der Wirtschaft und von Behörden ausspioniert werden.

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