Montag, 14. März 2011

Wehret den Anfängen: Kommt Kennzeichnungspflicht für Hartz-IV-Empfänger?

Sie wollen Lotto spielen? Vielleicht ein Los der Glücksspirale erwerben? Eine Sportwette platzieren?

Na dann achten Sie einmal schön darauf, in ordentlichen Klamotten in die Annahmestelle zu gehen. Ausgebleichte Jeans, abgewetzte Strickjacken, angeschmutzte Anoraks oder abgestoßene Hemdenkrägen könnten schon morgen dazu führen, dass man Ihnen den Losverkauf bzw. die Annahme Ihres Lottoscheines verweigert. Abgelaufene Schuhe kommen auch nicht gut, schiefe Absätze schon zweimal nicht. Auch sollten Sie sich auf die Frage gefaßt machen, ob Sie sich die Sportwette bzw. Ihren Lottoschein überhaupt leisten können.

Sie fragen sich jetzt sicher, was das für ein Blödsinn sein soll; ob ich mich vielleicht im Datum getäuscht und einen meiner gefürchteten, aber verfrühten Aprilscherze loszuwerden versuche. Mitnichten!

Das Landgericht Köln hat vor wenigen Tagen der Lotteriegesellschaft des Landes NRW (Westlotto GmbH in Münster) unter Androhung von 250.000 € Ordnungsgeld, ersatzweise 6 Monate Haft, per einstweiliger Verfügung untersagt, Lottoscheine von Personen anzunehmen, die „Spieleinsätze riskieren, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen stehen, insbesondere Hartz-4-Empfänger.“

Wie, so fragt man sich, soll eine solche Entscheidung umgesetzt werden? Wird jetzt jeder Lottospieler bei Abgabe seines Spielscheines gefragt, ob der Hartz4-Empfänger ist?

Und was geschieht, wenn man die Annahmestelle belügt, die Frage verneint, obwohl man sie eigentlich bejahen müßte und dann auch noch das unverschämte Glück besäße, tatsächlich zu gewinnen? Nun, käme man dem glücklichen Gewinner auf die Schliche und er müßte sich als Hartz4-Empfänger outen, dürfte die Lotteriegesellschaft den Gewinn nicht auszahlen!

Und wie reagieren die Politiker, die der Gesellschaft das Hartz4-Sklaventum eingebrockt haben, auf diese Gerichtsentscheidung? Nun, der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) hat als einer der Ersten zurückhaltend auf den Entscheid des Kölner Landgerichts zum Verbot von Sportwetten bzw. Lotto für Hartz-IV-Empfänger reagiert. Wie das Verbot umgesetzt werden soll, sei unklar, sagte Beck am Donnerstag (10.März 2011) bei einer Konferenz der Länderregierungschefs in Berlin. Man könne die Menschen schließlich nicht bei der Abgabe ihres Tippscheins fragen, ob sie Hartz IV bekämen.

Stimmt Herr Beck, das wäre etwas umständlich. Ich möchte Ihnen dazu eine Arbeitsvereinfachung vorschlagen: Gelber Stern deutlich zu tragen außen auf der Kleidung, Brusthöhe links, mindestens untertassengroß mit fetten, schwarzen Buchstaben „H“ und der Ziffer „4“. Man kennt das ja aus der deutschen Geschichte, so etwas ähnliches soll es schon einmal gegeben haben. Und die Erfahrung, wohin das führt, haben wir auch schon einmal gemacht.

Eine persönliche Bemerkung an den Herrn Beck und seine Kollegen sei mir an dieser Stelle noch gestattet: Wie wäre es, wenn so kluge politische Köpfe wie Sie einmal darüber nachdenken würden, wie sie eine dermaßen über die Stränge schlagende und aus dem Ruder laufende Justiz wieder einfangen und an die Kette legen können, anstatt darüber nachzudenken, wie solche Ausgeburten juristischer Blödheit umzusetzen sind?

Es scheint weniger die Frage zu sein, ob er kommt oder nicht, als vielmehr "Wann ist es soweit"?

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Ihr Kommentar wurde erfolgreich gespeichert und wartet auf Moderation. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen; ich bitte bis dahin um Geduld.