Montag, 14. März 2011

Wehret den Anfängen: Kommt Kennzeichnungspflicht für Hartz-IV-Empfänger?

Sie wollen Lotto spielen? Vielleicht ein Los der Glücksspirale erwerben? Eine Sportwette platzieren?

Na dann achten Sie einmal schön darauf, in ordentlichen Klamotten in die Annahmestelle zu gehen. Ausgebleichte Jeans, abgewetzte Strickjacken, angeschmutzte Anoraks oder abgestoßene Hemdenkrägen könnten schon morgen dazu führen, dass man Ihnen den Losverkauf bzw. die Annahme Ihres Lottoscheines verweigert. Abgelaufene Schuhe kommen auch nicht gut, schiefe Absätze schon zweimal nicht. Auch sollten Sie sich auf die Frage gefaßt machen, ob Sie sich die Sportwette bzw. Ihren Lottoschein überhaupt leisten können.

Sie fragen sich jetzt sicher, was das für ein Blödsinn sein soll; ob ich mich vielleicht im Datum getäuscht und einen meiner gefürchteten, aber verfrühten Aprilscherze loszuwerden versuche. Mitnichten!

Das Landgericht Köln hat vor wenigen Tagen der Lotteriegesellschaft des Landes NRW (Westlotto GmbH in Münster) unter Androhung