Wenn diese „Regierung“ mit Gesetzen nicht im ersten Anlauf zum Ziel kommt, weil zum Beispiel das Vorhaben wie im vorliegenden Fall verfassungswidrig ist und es die Karlsruher
Richter schon vor Monaten haben scheitern lassen, versucht sie es mit Spitzfindigkeiten auf Umwegen erneut. Diesmal sind es die